Ich habe am 6.12.2023 an einer „Instruktionsverhandlung“ am Handelsgericht in Aarau einen Vergleich unterschrieben, in dem festgehalten wird, dass meine Klage, in der ich die Urheberrechte von Name und Logo „the bird’s eye jazz club“ geltend gemacht hatte, als zurückgezogen gilt, und dass der Verein den bekannten Jazzclub weiterhin mit diesem Namen betreiben darf.
Ich habe das nicht getan, weil ich nun denke, der Verein sei im Recht mit der Registrierung meines Namens und Marke und damit wie er mich behandelt hat, oder weil mir irgendein freundliches Angebot einer Abfindung gemacht wurde und es auf irgendeine Weise zu einer Einigung gekommen wäre, sondern weil unlautere Mittel angewendet wurden um meiner Klage das Fundament zu entziehen und ich nicht die Mittel dazu habe, in Anbetracht der bestehenden Übermacht auf diesem Weg etwas zu erreichen. Ich würde riskieren, das wenige was mir rein materiell nach diesem Raubzug noch geblieben ist, gänzlich zu verlieren.
Über Details und Hintergründe, wie es dazu gekommen ist, geben die bisherigen Stellungnahmen und Zeitungsartikel nach wie vor Auskunft (siehe unten). Insbesondere der Artikel von David Klein gibt eine kurze und treffende Analyse der Situation. Er kennt als Musiker den Club seit Anbeginn sowie die Szene und auch mich als Musiker und Leiter des bird’s eye genauestens. Die Entstehungsgeschichte des Clubs ist im 10 Jahre Jubiläumsheft bis ins Detail beschrieben. Siehe “Gründer des bird’s eye”.
Brief an meinen Anwalt Matthias Städeli April 2025