Über die feindselige Übernahme, meine Ausgrenzung und Kündigung

Kapitulation

Ich habe am 6.12.2023 an einer „Instruktionsverhandlung“ am Handelsgericht in Aarau einen Vergleich unterschrieben, in dem festgehalten wird, dass meine Klage, in der ich die Urheberrechte von Name und Logo „the bird’s eye jazz club“ geltend gemacht hatte, als zurückgezogen gilt, und dass der Verein den bekannten Jazzclub weiterhin mit diesem Namen betreiben darf. 
Die Reaktion auf meine Klage hat enorme Ausmasse angenommen und es scheint aussichtslos für mich, in Anbetracht der bestehenden Übermacht auf diesem Weg etwas zu erreichen.
Über Details und Hintergründe, wie es dazu gekommen ist, geben die bisherigen Stellungnahmen und Zeitungsartikel nach wie vor Auskunft (siehe unten).